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Grüner Gewerbepark Gute Hoffnung

Zufahrtsstraße
Wohngebäude
Point of mobility
Ringstraße
Modernes Arbeiten und Leben in nachhaltigem Umfeld

Auf dem ehemaligen Gelände WERK II der MAN GHH in Oberhausen-Sterkrade entsteht ein neues Gewerbegebiet mit ca. 20 – 23 Grundstücken zwischen 1.200 und 4.000 m² nach individuellem Zuschnitt. Die Erschließung und Zufahrt erfolgt über eine neu zu errichtende Zufahrtsstraße die ebenfalls über das alte Werksgelände abseits von Wohnbebauung verläuft.

Ein kleiner Wohnpark wird über die Ackerfeldstraße erschlossen und bindet sich zurückhaltend mit einem hohen Grünanteil in die bestehende Siedlungsstruktur ein.

Das neue Gewerbegebiet wird Modellcharakter haben. Neueste Energie- und Mobilitätskonzepte, innovative Abwassersysteme sowie eine hohe Aufenthaltsqualität in einem naturnah gestalteten Umfeld: Der Grüne Gewerbepark Gute Hoffnung wird optisch und gestalterisch neue Maßstäbe setzen. Der Fokus liegt auf der Schaffung eines Lebens- und Arbeitsortes mit öffentlichen Freiräumen, geringem Versiegelungsgrad und Kurzzeiterholungsfunktionen. Das bedeutet: Nicht nur Gewerbegebiet, sondern hochmodernes, multifunktionales Stadtquartier.

Der Nachhaltigkeitsaspekt wird eine entscheidende Rolle bei der gesamten Projektentwicklung spielen. Dazu gehört u.a. die Nutzung des anfallenden Regenwassers durch naturnah gestaltete Wasserläufe mit denen die Gestaltung und Aufenthaltsqualität gesteigert wird.

Der Einsatz moderner Energietechnik, die Minimierung befestigter Flächen und die Begrünung von Dachflächen sind ebenfalls ein wichtiger Bestandteil des nachhaltigen Bebauungskonzeptes.

Des Weiteren wird der Grüne Gewerbepark Gute Hoffnung eine innovative, digital gestützte Mobilität im Quartier bieten. Die Mobilstation „Point of Mobility“ wird als zentrale Anlage für Radabstellanlagen, E-Ladesäulen mit hoher Ladegeschwindigkeit, E-Scooter/-Roller oder Car-Sharing-Angebote an zentraler Stelle innerhalb des Plangebietes positioniert, um öffentliche Parkplätze unterzubringen und auch die weiteren, Gebiets-internen Wege zu Fuß, per Rad oder E-Scooter bestreiten zu können.

Hinweis:

Bis zur Fertigstellung der Zufahrtsstraße ist das Grundstück nur mit Berechtigungsausweis über das Werksgelände erreichbar